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Ortsplanung dreht zweite Runde

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Schon im Juni 2025 lag die Raumnutzungsplanung des Bezirks Schlatt-Haslen öffentlich auf. Wegen Einsprachen mussten aber die Schutzregister für Gebäude und Naturobjekte überarbeitet werden. Noch bis 13. März können nun die Pläne erneut eingesehen werden.

In der Zonenplanung, als Instrument zur Weiterentwicklung des Bezirks, finden sich auch die von Raumplanungsgesetz und Kanton geforderten Inventare über schützenswerte Kulturgüter und Naturobjekte. Diese gab es bisher in Schlatt-Haslen so noch nicht. Bereits im Juni des vergangenen Jahres legte der Bezirksrat deshalb eine erste Ortsplanungsrevision auf – und war damit ein Vorreiter in Innerrhoden.
Wie der Bezirksrat auf Nachfrage erklärt, sind daraufhin jedoch 20 Einsprachen eingegangen, wovon mehrere Beschwerdeführer anwaltlich vertreten waren. In der Folge wurden Anpassungen und eine zweite Auflage der Ortsplanung nötig. Sie läuft nun seit 12. Februar bis 13. März. Während dieser Phase kann nur angefochten werden, was sich gegenüber der ersten Auflage geändert hat.

Hecken generell schützenswert
Die augenfälligste Korrektur betrifft den Zonenplan zum Schutz der Naturobjekte: 37 Hecken und Feldgehölze wurden neu aufgenommen. Der Bezirksrat erklärt: «Bei den Hecken wurde das geplante Schutzregister der im Sand verlaufenen Zonenplanrevision von 2010 als Basis genommen und mit weiteren Hecken ergänzt. Was offensichtlich nicht reichte.» Eine verbandsbeschwerdeberechtigte Naturschutzorganisation hatte sich gewehrt, es seien grundsätzlich alle Hecken zu schützen. Ein Baum wurde hingegen aus dem Schutzkatalog entlassen – die Esche ist erkrankt.

Ein Neuzugang bei den Kulturgütern
Aus dem Zonenplan für den Schutz von Kulturgütern haben sich im Vergleich zur vorangegangenen Ortsplanungsrevision drei Häuser verabschiedet. «Zwei Objekte waren aufgrund des Äusseren zur Aufnahme in das Schutzregister vorgeschlagen worden, weil im Inneren schützenswerte Substanz vermutet werden konnte. Dies hat sich bei der Innenbegehung durch Fachleute nicht bestätigt. Daher wurden sie aus dem Inventar entfernt», war vom Bezirksrat zu erfahren. Beim dritten Objekt habe sich gezeigt, dass die Auflagen von Bau- und Raumplanungsgesetz genügen, um dessen Charakter zu bewahren.
Im Gegensatz dazu wird neu das Vielzweckbauernhaus Rüti in Unterschlatt, im Volksmund «Mällisheemed» genannt, in der Kulturgütererhebung gelistet. Der Bezirksrat sagt hierzu: «Vom Grundsatz her sind Gebäude schützenswert, wenn sie kultur- ober bauhistorische Substanz enthalten. Diese kann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise anlässlich eines Bauprojektes, festgestellt werden. Genau das ist bei diesem Objekt passiert. Zusätzlich schätzt der neue Eigentümer Kulturgüter und steht der Aufnahme in das Schutzregister positiv gegenüber.»

Keine Mindestzahl gefordert
Der Bezirksrat stellt ausserdem klar, es gebe keine Quoten oder Auflagen, wie viele Objekte zu schützen sind: «Es gilt einzig und alleine, ob ein Objekt kultur- oder bauhistorische Substanz enthält oder es sonst irgendwie einzigartig ist.» Schliesslich kam es im «Zonenplan Nutzung» zu einer Änderung, die sich an mehreren Orten im Bezirk auswirkt. Wegen der Beschwerde einer Naturschutzorganisation mussten alle Pufferzonen um Naturschutzgebiete überprüft und neu ausgeschieden werden – sie waren nicht nach dem Pufferzonenschlüssel des Bundesamtes für Umwelt berechnet worden. Diese Nachbesserungen nahm das Land- und Forstwirtschaftsdepartement vor. Das letzte Wort zur Revision der Ortsplanung hat die Bezirksgemeinde. In welchem Jahr die Vorlage zur Abstimmung kommt, ist allerdings noch offen.

(Autor/Bild: Matthias Brülisauer/«Appenzeller Volksfreund»)

Schlatt-Haslen revidiert seine Ortsplanung. Eine Reihe von Einsprachen machte nun eine zweite öffentliche Auflage nötig
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Zweite öffentliche Auflage Raumnutzungsplanung Schlatt-Haslen

Die offiziellen Dokumente zur 2. öffentlichen Auflage zum Raumnutzungsplanung Schlatt-Halsen finden Sie vom 12. Februar bis 13. März 2026 hier:

>> Alle Details und Unterlagen

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