Raumentwicklung, Zonenplanung, Schutz Kulturgüter und Naturobjekte

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Der Kanton Appenzell I.Rh. verfügt über detaillierte Richtpläne die den Rahmen vorgeben für die Weiterentwicklung des Kantons, von Industrie Gewerbe und Tourismus, Verkehr, Zonenplanrichtlinien etc. Dies wurde in der Gesamtheit nicht auf die einzelne Bezirke heruntergebrochen. Mit der Einführung des Raumentwicklungskonzepts (REK) wird diese Lücke geschlossen, der Bezirk Schlatt-Haslen erhält einen integrierten Richtplan für die kommenden 10 Jahre.

Basierend auf den kantonalen Richtplänen, dem geplanten Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft, der Analyse der Verkehrsströme, Anforderungen an Wohnraum, Begegnungszonen, öffentlichem Verkehr und vielem mehr wurde ein REK für unseren Bezirk erarbeitet. Es dient als Grundlage für die Zonenplanung oder Zonenplanrevisionen sowie allgemein für die Weiterentwicklung des Bezirks Schlatt-Haslen.

Parallel dazu werden die vom Raumplanungsgesetz und vom Kanton geforderten Inventare von schützenswerten Kulturgütern und Naturobjekten erstellt und verabschiedet. Diese gab es bisher in der Form nicht.

Das Raumentwicklungskonzept und alle damit zusammenhängenden Pläne müssen nach der Fertigstellung in die Vorprüfung der Standeskommission. Anschliessend werden sie öffentlich aufgelegt und der Bezirksgemeinde vorgelegt.

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Öffentliche Auflage Raumnutzungsplanung Schlatt-Haslen

Öffentliche Auflage Zonenplanrevision Nutzung

a) Zonenplan Nutzung Bezirk Schlatt-Haslen

b) Änderung Zonenplan Nutzung Bezirk Schlatt-Haslen

c) Baureglement Teil Nutzung Bezirk Schlatt-Haslen

 

Öffentliche Auflage Zonenplan Schutz Naturobjekte

d) Schutzregister der Naturobjekte Bezirk Schlatt-Haslen

e) Schutzreglement Teil Natur Bezirk Schlatt-Haslen

f) Inventarblätter Naturobjekte Bezirk Schlatt-Haslen

g) Zonenplan Schutz Teil Natur Bezirk Schlatt-Haslen

 

Öffentliche Auflage Zonenplan Schutz Kulturobjekte

h) Schutzregister der Kulturobjekte Bezirk Schlatt-Haslen

i) Schutzreglement Teil Kultur Bezirk Schlatt-Haslen

j) Inventarblätter Kulturobjekte Bezirk Schlatt-Haslen

k) Zonenplan Schutz Teil Kultur Bezirk Schlatt-Haslen

 

Öffentliche Auflage Waldfeststellung

l) Waldfeststellung Vordergass Bezirk Schlatt-Haslen

 

Erläuternde Unterlagen

m) Planungsbericht Revision Ortsplanung Bezirk Schlatt-Haslen

 

Dauer der Auflage
Die Auflagefrist beginnt am 2. Juni 2025 und endet am 1. Juli 2025.

Parallele Auflage
Die öffentliche Auflage der Zonenplanrevision Nutzung erfolgt gleichzeitig mit der mit der öffentlichen Auflage des Teilzonenplans und des Quartierplans Egg Haslen.

Rechtsmittel
Während der Auflagefrist vom 2. Juni 2025 bis zum 1. Juli 2025 kann gegen die Raumnutzungsplanung Schlatt-Haslen Einsprache eingereicht werden. Diese sind schriftlich und begründet zu richten an: Bezirk Schlatt-Haslen, Dorfstrasse 36, 9054 Haslen

Präzisierung
Im Baureglement Teil Nutzung Bezirk Schlatt-Haslen wurde Art. 7 während der Auflagefrist am 2. Juni 2025 nachträglich präzisiert. Die Änderung gegenüber dem ursprünglichen Text in Art. 7 ist rot markiert.

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Kanton Appenzell Innerrhoden

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