Öffentliche Auflage – Erhöhung der Entschädigung gemäss Entschädigungsreglement
Am 4. Mai 2025 hat die Bezirksgemeinde des Bezirks Schlatt-Haslen der Totalrevision des Bezirksreglements Schlatt-Haslen zugestimmt. Mit der Genehmigung durch die Standeskommission vom 16. Dezember 2025 ist das Bezirksreglement Schlatt-Haslen in Kraft getreten.
Gestützt auf Art. 23 Bst. i des Bezirksreglements Schlatt-Haslen vom 4. Mai 2025 hat der Bezirksrat mit Beschluss des Bezirksrates Schlatt-Haslen über die Entschädigung an Behördenmitglieder (Entschädigungsreglement) eine Erhöhung der Entschädigung beschlossen (Art. 3). Bei der Erhöhung der Entschädigung handelt es sich um eine wiederkehrende Ausgabe im Umfang von CHF 17’325.–. Wiederkehrende Ausgaben zwischen 2 und 3 Prozent des gesamten Steuerertrages vom jeweiligen Vorjahr unterstehen nach Art. 20 Abs. 1 des Bezirksreglements dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist läuft vom 21. Dezember 2025 bis zum 19. Januar 2026. Der Beschluss des Bezirksrates Schlatt-Haslen über die Entschädigung an Behördenmitglieder (Entschädigungsreglement) liegt während der Auflagefrist in der Bezirksverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das fakultative Referendum gilt nach Art. 20 Abs. 3 Bezirksreglement als ergriffen, wenn innerhalb der Referendumsfrist 50 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gesammelt und beim Bezirksrat Schlatt-Haslen, Dorfstrasse 36, 9054 Haslen eingereicht werden. Für das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums gelten sinngemäss die kantonalen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung über das fakultative Finanzreferendum (GS 600.010). Die offiziellen Unterschriftenbogen können bei der Bezirksverwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Bezirk Schlatt-Haslen, Dorfstrasse 36, 9054 Haslen
Telefon 071 333 49 66, info@schlatt-haslen.ai.ch
